Förderung


Staatliche Förderung von 800€ ab 01.09.2023 erhalten Sie ab der Pflegestufe 3 bei zwei selbständigen Betreuungskräften vom zuständigen Bundessozialamt. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

bei Pflegegeldstufe 1 oder 2:
eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Demenz-Erkrankung

Die Mehrkosten im Alltag durch eine Pflegekraft werden damit pauschal abgegolten, wodurch den Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden erleichtert werden soll.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich ausschließlich nach dem Pflegebedarf des Antragstellers und ist in 7 Stufen eingeteilt. Es ist erst ab 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat möglich, Pflegegeld zu beantragen. Um den Pflegebedarf zu ermitteln, ist die Begutachtung durch ÄrztInnen oder eine Pflegekraft festgelegt. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen der pflegebedürftigen Person € 2.500,00 nicht übersteigt.

Das Pflegegeld wird nicht versteuert und zwölf Mal jährlich jeweils im Nachhinein ausbezahlt. Während Krankenhaus- oder Kuraufenthalten wird das Pflegegeld ausgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf Help.gv.at und Formulare für Antäge auf Förderungen finden Sie auf der Formularauswahl von help.gv.at.